Gefährlicher Leichtsinn am Bahnübergang
Sögeler Str. - 18.02.2020Am letzten Wochenende ist es in Lathen gleich zweimal zu einem
gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gekommen. In beiden Fällen wurde ein
Bahnübergang trotz geschlossener Schranken von Fußgängern überquert. Jedes Mal
mussten herannahende Züge eine Schnellbremsung einleiten.
Alle Vorfälle ereigneten sich am Bahnübergang
Sögeler Straße/Bahnhofstraße in
der Gemeinde Lathen.
Freitagmorgen hatte eine 18-jährige Deutsche gegen 07:30 Uhr den Bahnübergang
trotz geschlossener Schranken überquert. Der Triebfahrzeugführer einer
herannahenden WestfalenBahn war gezwungen sofort eine Schnellbremsung
einzuleiten um eine Kollision zu verhindern. Durch das Geschehen konnte der
Lokführer seine Fahrt nicht fortsetzen und musste vor Ort abgelöst werden.
Zwei Tage später, am Sonntagmittag, ereignete sich der nächste Vorfall. Gegen
12:35 Uhr überquerte ein 24-jähriger Pole ebenfalls trotz geschlossener
Schranken den Bahnübergang am Bahnhof Lathen. Ein durchfahrender Intercity
musste ebenfalls eine Schnellbremsung einleiten um einen Zusammenprall zu
verhindern. Dieser Zug konnte seine Fahrt im Anschluss direkt fortsetzen.
In beiden Fällen kam niemand zu Schaden, auch die Reisenden in den Zügen wurden
durch die Schnellbremsungen offenbar nicht verletzt.
Die Bundespolizei hat jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen des Gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die
Gefahren an Bahnübergängen hin. Durch Leichtsinn, Unaufmerksamkeit und Ungeduld
kommt es immer wieder zu gefährlichen Unfällen.
Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen zu einer
Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen
auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die
Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30
Jahren nach der Tat geltend gemacht werden.
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Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
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Ralf Löning
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